Hundeschulen im Lockdown
von Ann-Kristin Baison
Die Hundeschulen sind in Schleswig-Holstein (mal wieder) im Lockdown. Verhaltenstherapie, Einzeltraining und Gruppenstunden sind untersagt. Die Hundeschulen sind laut Auffassung der Ämter Dienstleister, die ein außerschulisches Bildungsangebot anbieten und somit zu schließen.
Viele Hundehalter stört das jetzt nicht weiter. Der eigene Hund „funktioniert“ doch gut oder es gibt noch genügend Trainingsinput aus den Stunden vor dem Lockdown. Es gibt aber auch die Hundehalter, die gerade sehr verzweifeln, weil ihr Hund problematisches Verhalten zeigt. Das Spektrum geht vom ängstlichen Welpen, der schreit, wenn er andere Hunde sieht bis hin zum Hund, der ein Kind gebissen hat und jetzt als gefährlicher Hund eingestuft wird. Diese Hunde können momentan nicht professionell und fachgerecht betreut werden – auch nicht draußen an der frischen Luft mit AHA-Regeln. Das ist für viele Hundehalter schwer zu verstehen. Oft kommt dann die Frage: Und wenn wir uns rein zufällig über den Weg laufen? Oder Sie kommen zu mir – da sieht uns keiner. Leider ist es so, dass vielleicht jemand es doch sieht. Die Strafen bei Corona-Verstößen sind insbesondere für Unternehmen sehr hoch. Ein mehrmonatiges Berufsverbot steht gerüchteweise auch im Raum. Das Risiko mag niemand von uns bewusst gern eingehen, auch wenn man gerne helfen möchte. Keine/r von uns Hundetrainer/innen hat diesen Weg aus reiner Profitgier eingeschlagen, sondern weil wir Menschen mit ihren Hunden helfen möchten (oder Hunden mit ihren Menschen). Auch der Hundehalter riskiert ein hohes Bußgeld.
Viele Hundeschulen bieten inzwischen Online-Hundetraining an. Das ist eine feine Sache, wenn man seinem Hund neue Signale beibringen oder den Hund mit Tricktraining beschäftigen möchte. Die Anbieter sind zuhauf im Internet zu finden. Dabei kann man auch einen passen Anbieter aus ganz Deutschland finden. Echtes Problemverhalten kann man aber nicht online bewerten, analysieren und therapieren. Das geht leider nur live und in Farbe. Das Timing der einzusetzenden Trainingsmaßnahmen ist erfolgsentscheidend ebenso wie die punktgenaue Anleitung des Hundehalters. Ferndiagnosen sind im Bereich Verhaltenstherapie leider völlig unprofessionell.
Was kann man denn jetzt als Hundehalter mit einem „Problemhund“ machen?
Sind Sie angezeigt worden, weil Ihr Hund gebissen hat und benötigen Sie jetzt den Sachkundenachweis (Hundeführerschein), dann beantragen Sie bitte beim Ordnungsamt eine Fristverlängerung mit dem Hinweis, dass die Hundeschule momentan weder darauf vorbereiten noch prüfen dürfen. Grundsätzlich empfehle ich für Hunde mit Problemverhalten ausreichend Maßnahmen zu treffen, dass das Problemverhalten nicht erst bis hin zur Bisswunde beim Kind eskaliert. Führen Sie Ihren Hund an der Leine, haben Sie schwierigere Situationen besser unter Kontrolle. Ist das Kräfteverhältnis auf Seite des Hundes gewogen, können Sie ein Geschirr mit Brustring, an dem die Leine zusätzlich befestigt wird, nehmen. Wenn Sie befürchten, dass Ihr Hund beißen könnte, setzen Sie ihm einen gutsitzenden Maulkorb auf. Das zeigt Verantwortungsbewusstsein. Ansonsten heißt es durchhalten und lassen Sie uns hoffen, dass die Infektionszahlen bald wieder Lockerungen erlauben.
Bleiben Sie gesund!
P.S.: Wer für Hundetraining Geld vom Hundehalter nimmt, benötigt zwingend die Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f TSchG (ausgenommen sind Hundesportvereine). Nur wer offiziell zugelassen ist, muss sich auch regelmäßig fortbilden und kann wirklich fachgerechtes Hundetraining anbieten. Fallen Sie nicht auf „schwarze Schafe“ herein und lassen Sie sich im Zweifel die schriftliche Erlaubnis zeigen.